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Nachdem wir bei Ihnen eine
Schwangerschaft festgestellt haben, erfolgen nun eine Reihe von
Untersuchungen. Die gesetzlich vorgegebenen
Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot für medizinisch
notwendige Leistungen. Dieses Vorsorgeprogramm nützt Ihnen und Ihrem Baby
allerdings nur dann, wenn Sie es regelmäßig in Anspruch nehmen.
Kontinuierliche Untersuchungen sind die Voraussetzung dafür,
Schwangerschaftsrisiken so schnell wie möglich zu erkennen und zu
behandeln. Darüber hinaus können jedoch weitere
Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein, welche
jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden. Diese
finden Sie unter Sonderleistungen.

Frauenärztliche
Untersuchung
Diese wird zunächst in ca. 4-wöchigem Abstand und
später, angepasst an den Schwangerschaftsverlauf, in kürzeren
Intervallen durchgeführt. Bei der Erstuntersuchung erfolgt
neben einer ausführlichen Befragung die Untersuchung von Scheide und
Gebärmutter. Hierbei wird ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen
und auf Chlamydien (eine spezielle Art von Bakterien) untersucht, da eine
Chlamydieninfektion den Verlauf Ihrer Schwangerschaft ungünstig
beeinflussen kann. Die folgenden Untersuchungen werden auch
bei den weiteren Vorsorgeterminen durchgeführt:
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Blutdruckmessung |
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Urinuntersuchung |
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Gewichtskontrolle |
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Hämoglobinbestimmung, Eisenwert, abhängig vom
letzten Befund |
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Blutuntersuchungen
Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des
Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtestes, um
gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem
Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen
der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. Falls bei Ihnen das
Blutgruppenmerkmal "Rhesus negativ" festgestellt wurde, erhalten
Sie zwischen der 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer
möglichen Unverträglichkeit. vorzubeugen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner ein Suchtest auf
Geschlechtskrankheiten und eine Rötelnantikörperbestimmung. Diese ist
wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelnvirus in der Schwangerschaft zu
Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.
Wir möchten Ihnen empfehlen, zusätzlich auch eine
Untersuchung auf HIV (AIDS) durchführen zu lassen.
Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine
Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit
dem Hepatitis B Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter
der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.
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Ultraschalluntersuchungen
Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung
der kindlichen Entwicklung per Ultraschall vorgesehen (sogenanntes Screening)
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1. Screening: 9. - 12.
Schwangerschaftswoche |
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2. Screening: 19. - 22. Schwangerschaftswoche |
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3. Screening: 29. - 32. Schwangerschaftswoche |
Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in
vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes
frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine entsprechende
Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. Hierbei sehen auch die
Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen
vor.
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