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Nachfolgend können Sie sich über die von uns angebotenen Sonderleistungen informieren:

Krebsvorsorge
Krebsfrüherkennung ist in jedem Alter lebenswichtig!
Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie gemäß den
"Krebsfrüherkennungsrichtlinien" Anspruch auf die nachfolgend
aufgeführten und von Ihrer Krankenkasse zu erstattenden
Vorsorgeleistungen:
Vom Beginn des 20. Lebensjahres an die Spiegeleinstellung
des Muttermundes, die Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial
(sog. Zytotest) von der Muttermundoberfläche und aus dem
Muttermundskanal, sowie die bimanuelle gynäkologische Untersuchung.
Zusätzlich vom Beginn des 30. Lebensjahres an erfolgt die
Abtastung der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten.
Seit Herbst 2002 erhalten Frauen erst ab dem 50.
Lebensjahr die Testbriefe zur Darmkrebsvorsorge (bis zu diesem Zeitpunkt
bereits ab dem 45. Lebensjahr). Ab dem 56. Lebensjahr besteht die
Möglichkeit einer Koloskopie (Darmspiegelung) im Zeitraum von 10 Jahren.
Entscheiden sich die Frauen gegen eine Darmspiegelung, erfolgt die Mitgabe
des Testbriefes nur noch jedes 2. Jahr.
Über eine andere sehr genaue und einfache Diagnostik
können sie unter Darmkrebsvorsorge mehr
erfahren.
Eine Ultraschalluntersuchung der
inneren Geschlechtsorgane
gehört leider nicht dazu, obwohl dies seit
langem eine Forderung der Frauenärzte ist. Nur bei medizinischer
Notwendigkeit wird diese Untersuchung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Mit diesen Untersuchungen können Veränderungen der
Unterleibsorgane frühzeitiger festgestellt werden, die lange Zeit keine
Beschwerden hervorrufen oder erst durch eine Tastuntersuchung in einem späteren
Stadium entdeckt werden. Zu diesen Erkrankungen gehören u.a.: Myome (gutartige
Muskelgeschwülste der Gebärmutter), Ovarialzysten (Wasserblasen an den Eierstöcken),
gutartige Tumore der Eierstöcke, bösartige Tumore der Eierstöcke (Ovarialkarzinome)
und gutartige und bösartige Schleimhautveränderungen der Gebärmutterhöhle (Korpuspolypen und –karzinome).
Darüber hinaus empfiehlt es sich vor dem 45. Lebensjahr
einen Schnelltest auf verstecktes Blut im Stuhl und/oder eine Testung
auf HPV durchführen zu lassen.
Dieses Plus an Leistung optimiert Ihre Vorsorge.
Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich
privat zu erstattenden sinnvollen Zusatz- Screening- Untersuchungen bzw.
vorbeugenden Untersuchungs- bzw. Behandlungsmaßnahmen Sie in Anspruch
nehmen möchten.
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HPV- Test (Humane
Papillomaviren Testung) Die
Krebsfrüherkennung mit dem üblichen Zellabstrich in jährlichen
Abständen stellt eine hervorragende Methode zur Früherkennung von
Zellveränderungen am Gebärmutterhals dar. Wie jede Methode kann Sie
jedoch keine 100%ige Sicherheit gewährleisten. Humane
Papillomaviren (HPV) gehören zu den häufigsten Verursachern von
Infektionen im Genitalbereich und werden sexuell übertragen. Bestimmte
Typen dieser Viren (aus der sogenannten Hochrisikogruppe) spielen jedoch
eine entscheidende Rolle bei der Entstehung des Gebärmutterhalskrebses
und seiner Vorstufen, dies haben neueste Forschungsergebnisse gezeigt. Nahezu
30% aller Frauen werden im Laufe ihres Lebens infiziert. Die Infektion
löst häufig keine Beschwerden aus. Dieses
hochmoderne Testverfahren auf HPV erfolgt durch einen Abstrich vom
Gebärmutterhals und wird mittels DNA-Technologie ausgewertet. Noch bevor
irgendwelche Zellveränderungen zu beobachten sind, kann der Nachweis von
Hochrisiko HPV erbracht werden. Dies
ist für Sie kein Anlass zur besonderen Beunruhigung. Es bietet im
Gegenteil die Möglichkeit, vorhandene Veränderungen in einem besonders
frühen Stadium zu erkennen und behandeln zu können. Zusammen
mit einem zytologischen Abstrich erhöht sich die Chance für eine
bestmögliche Krebsfrüherkennung und damit erfolgreiche Behandlung ganz
wesentlich.
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Darmkrebsvorsorge
Gesetzliche Früherkennungsrichtlinien: Nach den veränderten
gesetzlichen Regelungen zur Krebsfrüherkennung haben Frauen nicht mehr ab
dem 45.Lebensjahr, sondern erst ab dem 50.Lebensjahr Anspruch auf
die Ausgabe von Testbriefchen zur Erkennung von nicht sichtbaren
Blutbeimengungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen.
Ab dem 56.Lebensjahr haben Frauen den Anspruch auf insgesamt 2
Koloskopien (Darmspiegelungen) zur Früherkennung von Darmkrebs in
einem Zeitraum von 10 Jahren. Entscheidet sich die Frau gegen die
Durchführung einer Koloskopie (Darmspiegelung), hat sie nur noch Anspruch
jedes 2. Jahr einen Stuhltest durchführen zu lassen.
Fachliche Grundlagen: Viele Krankheiten werden durch
okkultes Blut, also durch für Sie persönlich nicht sichtbare Blutspuren im
Stuhl angezeigt. Im frühen Stadium äußern sich Beschwerden wie
Magengeschwüre, Polypen, Dickdarmentzündungen oder Darmkrebs nur selten
durch sichtbare Symptome außer dem Vorhandensein von versteckten
Blutspuren im Stuhl.
Die herkömmlichen von Ihrer Krankenkasse bezahlten Tests haben nur eine
Entdeckungsrate von okkultem Blut im Stuhl von cirka 40%. Auch müssen Sie
vor Durchführung des Tests in der Regel eine strikte Diät einhalten
(Meidung von Fleisch- und Wustwaren) oder dürfen z.B. keine
Vitamin-C-haltigen Nahrungsmittel bzw. Medikamente zu sich nehmen. Ein
neuer Test erlaubt hingegen den Nachweis von verdeckten Blutspuren
bereits in viel geringeren Mengen als dies mit den herkömmlichen Tests
möglich ist. Er hat eine Entdeckungsrate, die bei fast 86%
liegt und damit doppelt so hoch wie bei den herkömmlichen Tests. Ferner
muß vor der Durchführung des Tests keine besondere Diät eingehalten
werden.
Dieser neue innovative Test wird allerdings nicht von den gesetzlichen
Krankenkassen bezahlt. Für eine einfachere Durchführung und das genauere
Ergebnis ist ein Betrag von 15 € selbst zu entrichten.
Empfohlen wird die Durchführung dieses genaueren Tests für
 | Frauen vor
dem 50.Lebensjahr, |
 | Frauen ab
50.Lebensjahr, die eine genauere Diagnostik wünschen, |
 | Frauen ab
55.Lebensjahr, die sich nicht für eine Darmspiegelung entscheiden,
jedoch eine sicherere Diagnostik als mit den herkömmlichen Tests
wünschen, |
 | ... auch
für Ehemänner und Partner kann dieser neue Test mitgegeben werden. |
Wenn sie diesen
genaueren Test durchführen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an unsere
Mitarbeiterinnen. Diese werden gerne behilflich sein.
Ihr Praxisteam
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Brustkrebsvorsorge
Jährlich erkranken in unserem Land ca.
40.000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe ihres Lebens also jede 8. bis 10.
Frau. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitestgehend unklar. Auch
wenn es sogenannte Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass
es jede Frau, auch solche ohne Risikofaktoren, treffen kann.
Als Schlussfolgerung hieraus empfehlen wir
Ihnen folgende vorbeugende Untersuchungen:
 |
Tastuntersuchung der Brust durch den Gynäkologen
alle 6 Monate |
 |
Selbstuntersuchung durch Sie selbst 1x
im Monat |
 |
Mammographie in regelmäßigen Abständen,
je nach Ausgangsbefund |
 |
Ultraschalluntersuchung der Brust als
Ergänzung zur Mammographie |
All diese Untersuchungen können den
Brustkrebs zwar nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich
feststellen. Besonders die Mammographie kann kleinste, noch nicht tastbare
Knoten aufspüren helfen. Neben einer eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung
stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der
Früherkennung dar.
Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie
sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet zwar die
Tastuntersuchung des inneren Genitales, die der Brustdrüsen jedoch erst
ab dem 30. Lebensjahr und die des Enddarms erst ab dem 45. Lebensjahr.
Eine Ultraschalluntersuchung der Brust gehört leider
nicht dazu. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der im Rahmen der jährlichen
Vorsorge vorgenommenen Tastuntersuchung der Brüste und der Mammographie. Nur
bei medizinischer Notwendigkeit wird diese Untersuchung von den gesetzlichen
Krankenkassen übernommen.
Für die Früherkennung des Brustkrebses,
der häufigsten Krebserkrankung der Frau, ist neben der regelmäßigen
Selbstuntersuchung der Brust eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll.
Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu
gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach den Empfehlungen
der Deutschen Gesellschaft für Senologie (Lehre von den Erkrankungen
der Brust) neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik
hinzugezogen werden.
Möchten
Sie eine Ultraschalluntersuchung
der Brust
zusätzlich durchführen lassen, was aus ärztlicher Sicht
eine wesentliche Verbesserung der Früherkennung von Erkrankungen der Brust
darstellt, können wir diese Untersuchung auf Ihren Wunsch hin gern vornehmen.
Mit dieser Untersuchung können Zysten und Tumoren,
insbesondere bei großen und festen Brüsten, festgestellt werden. Durch diese
Untersuchungen können außerdem die Zeitspannen zwischen den Mammographien verlängert
werden. Es besteht keine Strahlenbelastung bei der Ultraschalluntersuchung der
Brust. Bestimmte Veränderungen, z.B. Mikrokalk, der meist eine harmlose
Kalkeinlagerung ist, aber auch in Einzelfällen verdächtig sein kann, sind beim
Brustultraschall nicht darstellbar.
Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie einen Termin für
diese Untersuchung möchten, die ca. 15 Minuten dauert.
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Schwangerenvorsorge 
Sehr
geehrte Patientin, liebe werdende Mutter,
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine
spannende und erwartungsvolle Zeit mit viel Freude und intensiven Erfahrungen.
Zu diesem ganz besonderen Ereignis Ihres Lebens fragen Sie auch:
Was kann ich tun, damit mein Kind
gesund zur Welt kommt ?
In den nächsten Monaten werden wir uns jetzt
häufiger sehen, denn in den Mutterschaftsrichtlinien der gesetzlichen
Krankenkassen sind bestimmte Untersuchungen vorgesehen, die eine Grundversorgung
für Sie und Ihr Kind gewährleisten.
Darüber hinaus können jedoch weitere
Untersuchungen und Maßnahmen sinnvoll und wünschenswert sein. Dadurch
können wir Ihrem verständlichen Bedürfnis nach höchstmöglicher
Sicherheit, auch ohne vorbestehendem Risiko, nachkommen. Die Kosten hierfür müssten jedoch von Ihnen
persönlich getragen werden. Auf Ihren Wunsch hin können
wir folgende Untersuchungen aber gern durchführen.
Ultraschalluntersuchungen
Kaum
eine andere medizinische Methode ist in Ihrer Wirkung so gründlich
untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall ("evidence based
medicine").
Nach
Aussage weltweit führender Sonographieexperten besteht ein deutlicher
Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Untersuchungen und dem
positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonographie
eine beliebte Methode für werdene Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem
Wachstum des Kindes zu überzeugen ("Baby Fernsehen") und
schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen.
Ultraschalluntersuchungen
sind bei einer normal verlaufenden
Schwangerschaft dreimal vorgesehen
 |
zwischen
der 9. und 12. SSW zur Festlegung des Geburtstermins |
 |
zwischen der 19. und 22. SSW zur
Organdiagnostik |
 |
zwischen
der 29. und 32. SSW zur Wachstumskontrolle des Kindes |
Möchten Sie und vielleicht auch Ihr Partner bzw.
andere Verwandte, selbst bei einer problemlos verlaufenden Schwangerschaft, die
Entwicklung Ihres Kindes mittels Ultraschall engmaschiger und in Ruhe verfolgen,
so können wir auf Ihren Wunsch hin zusätzliche Ultraschalluntersuchungen durchführen.
Diese zusätzlichen
Untersuchungen werden auf Ihren Wunsch hin durchgeführt, und
müssen Ihnen privat in Rechnung gestellt werden. Sprechen Sie uns darauf
an.
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Toxoplasmose-Test
Die Toxoplasmose ist eine
Infektionskrankheit, die durch den Erreger "Toxoplasma gondii"
von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen werden kann. Eine
Infektion erfolgt hauptsächlich durch Katzenkontakt (Katzenkot) oder
durch den Genuss von rohem Fleisch (Mett oder Tartar) oder nicht
durchgebratenem Fleisch sowie ungewaschenem Obst, Gemüse und Salat.
In Deutschland haben ca. 45-50% der
Frauen im gebärfähigen Alter diese Erkrankung unbemerkt durchgemacht
und sind daher geschützt. Bei einer Erstinfektion in der
Schwangerschaft können schwere Missbildungen mit Gehirnschäden und
Erblindung beim Ungeborenen entstehen.
Durch eine Blutentnahme zu Beginn der
Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits
Antikörper (Abwehrstoffe) gegen Toxoplasmose gebildet wurden.
Bei fehlender Immunität sollten weitere
Kontrolluntersuchungen folgen.
Dieser Test ist nach den Mutterschaftsrichtlinien
nur bei dem Verdacht einer frischen Infektion vorgesehen.
AFP-Test
und Triple-Test
Durch diese Tests besteht die Möglichkeit, das
Risiko für bestimmte Erbkrankheiten abzuschätzen und so die Notwendigkeit
einer Fruchtwasseruntersuchung zu bestimmen.
Die Möglichkeiten der modernen Medizin
können das Risiko ein behindertes Kind zu bekommen, deutlich
reduzieren. Das Risiko eines chromosomal geschädigten Kindes besteht
bei jeder Schwangeren und nimmt mit dem Alter der Mutter deutlich zu.
Die häufigste Chromosomenstörung ist das Down-Syndrom, auch
Mongolismus genannt.
Der sogenannte Triple-Test ist eine
spezielle Blutuntersuchung. Er wird in der Regel in der 16.
Schwangerschaftswoche durchgeführt. Diese spezielle Blutuntersuchung
macht es möglich, das Risiko für einen Neuralrohrdefekt (offener
Rücken), bestimmte genetische Erkrankungen wie Trisomie 21
(Down-Syndrom - "Mongolismus") und Trisomie 18 einzuschätzen.
Bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer der
genannten Erkrankungen sollte diese festgestellte Risikoerhöhung durch
weitere Maßnahmen näher abgeklärt werden.
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Familienplanung
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Eine
sichere Verhütung ist die Grundlage jeder sorgfältigen
Familienplanung.
Neben
unserer gründlichen, fachlichen Beratung bieten wir Ihnen auf Ihren
Wunsch hin gern einige Verhütungsmaßnahmen und Untersuchungen an. |
Möglichkeiten
der Empfängnisverhütung außerhalb der Pilleneinnahme
Verhütung
durch das Legeneiner
Kupferspirale
Während
Ihrer Periode wird eine Kupferspirale in die Gebärmutter eingesetzt. Diese
kann ca. 5 Jahre dort verbleiben. Der korrekte Sitz der Spirale sollte durch
regelmäßige Ultraschalluntersuchungen kontrolliert werden.
inklusive:
Beratung, Labordiagnostik, Untersuchung vor Einlage der Spirale mit
Ultraschalluntersuchung, Spiraleneinlage bzw. Spiralenwechsel,
Ultraschallagekontrolle nach der Einlage.
Verhütung
durch das Legen
einer Hormonspirale
Auch
diese Hormonspirale wird während Ihrer Periode in die Gebärmutter
eingesetzt. Die Spirale setzt ca. 5 Jahre Hormone frei, die die Regelblutung
kürzer und schwächer gestalten können.
inklusive:
Beratung, Labordiagnostik, Untersuchung vor Einlage der Spirale mit
Ultraschalluntersuchung, Spiraleneinlage bzw. Spiralenwechsel,
Ultraschallagekontrolle nach der Einlage.
Die
Preise für die verschiedenen Spiralen, z.B. mit Hormonmantel, sind
unterschiedlich. Die Spiralen werden von uns auf einem Privatrezept verordnet,
das Sie in der Apotheke vor der Einlage einlösen.
Verhütung
durch das Einsetzen eines Hormonstäbchens
Ein
kleines Stäbchen wird während der Periode unter die Haut des Oberarmes
eingesetzt. Dort kann das Hormonstäbchen ca. 3 Jahre verbleiben. Auch durch
diese Verhütungsmassnahme kann die Blutungsstärke und Dauer abnehmen.
Diese
Maßnahmen und Untersuchungen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
und müssen daher von Ihnen privat gezahlt werden. Bitte sprechen Sie uns
daraufhin an.
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Hormonanalyse
Zwischen dem Östrogenspiegel bei ´Frauen nach den
Wechseljahren und dem Risiko, an Osteoporose (Knochenschwund),
Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) oder Morbus Alzheimer (Gedächtnisschwund)
zu erkranken, besteht ein enger Zusammenhang.
Durch Hormonstörungen sind oft auch Veränderungen
an Haut und Haaren zu beobachten. Dies kann durch eine zunehmende
Wirksamkeit männlicher Hormone bedingt sein und sich durch
Hautunreinheiten und Haarausfall bemerkbar machen.
In den Wechseljahren kommt es nach und nach zu einem
Erlöschen der Eierstockfunktion (Klimakterium). Die Eierstöcke
produzieren immer weniger weibliche Hormone, so dass ein Hormonmangel
daraus resultiert. In der Folge kommt es später zu einem Ausbleiben der
Regelblutung.
Mit Hilfe einer differenzierten Hormonuntersuchung
aus dem Blut, ist eine individuelle Diagnose möglich. Falls sich die
Notwendigkeit hieraus ergibt und sie den Wunsch haben, ist eine optimale
Einstellung der Hormonsubstitutionstherapie möglich. Zudem kann geklärt
werden, ob Sie Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung treffen müssen.
Die frühzeitige Erkennung hormoneller Störungen
durch eine genaue Hormonanalyse kann auch hierbei eine gezielte Therapie
ermöglichen.
Um genauere Informationen zu erhalten, sprechen Sie
uns bitte darauf an.
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Wie gut
funktionieren Ihre körpereigenen Schutzsysteme?
Der Alterungsprozess, Krebs, Arteriosklerose, neurodegenerative
Leiden, Leber-, Nieren- und Lungenschäden –viele Erkrankungen gehen auf das
Konto so genannter freier Radikale.
Gewöhnlich reicht eine gesunde Ernährung aus, um Ihre Zell-Polizei so stark zu
machen, dass sie die freien Radikale einfängt, die als Nebenprodukt bei der
Oxidation (Verbrennung) im menschlichen Stoffwechsel entstehen.
Doch in manchen Situationen reicht der Verzehr von Obst und Gemüse einfach nicht
aus, beispielsweise bei einem Wachstumsschub im jugendlichen Alter, in der
Schwangerschaft, bei vermehrter sportlicher Aktivität oder im Dauerstress.
Wer wissen will, ob seine Zell-Polizei ihrer Aufgaben gewachsen ist, für den
ist ein gezielter Test sinnvoll. Wir können Ihnen eine solche Standortbestimmung
anbieten durch die Messung der antioxidativen Kapazität, also Ihrer
körpereigenen Schutzsysteme.
Es genügt dazu nur 1 Tropfen Blut; der Test dauert 6 Minuten, ihm ist ein
gezielter Fragespiegel vorangestellt, mit dem Sie Ihren persönlichen
Gefährdungsgrad erfassen können.
Freie Radikale sind aggressive hochreaktive, winzige Teilchen, die unsere
Körperzellen angreifen („oxidieren“) und schädigen, ähnlich wie beim Rosten von
Eisen. Bevorzugt stürzen sie sich auf die Eiweißstoffe und die Fette, sie machen
aber auch vor dem kostbaren, empfindlichen Erbgut im Inneren der Zelle nicht
halt. In ihrer Reaktionswut schädigen sie nicht nur die Biomoleküle unserer
Zellen, sondern greifen auch die schützenden Zellhüllen an. Diese werden durch
die aggressiven Teilchen regelrecht durchlöchert. Die auf diese Weise
geschädigten Zellen sterben entweder ab (vorzeitige Alterung), oder sie
verändern sich auf eine gefährliche Weise. Freie Radikale werden mittlerweile
mit der Entstehung von über 50 Krankheiten in Verbindung gebracht. Sie sind
sicherlich nie alleiniger Auslöser dieser Krankheiten, aber spielen als
Mitbeteiligte eine wesentliche Rolle.
Die reaktionswütigen Teilchen entstehen bei einer Vielzahl von
Stoffwechselvorgängen, die wir nicht beeinflussen können. In erheblichem Maße
werden freie Radikale in unseren Geweben aber auch durch äußere Einflüsse
gebildet: Luftschadstoffe, Pestizide, Schwermetalle, UV-Licht und Ozon sind
einige der Faktoren, die für einen erhöhten Anfall an freien Radikalen sorgen.
Sind zu viele freie Radikale im Blut vorhanden, so spricht man von einem
„erhöhten oxidativen Stress“. Auch ihre Lebensweise kann die erhöhte Freisetzung
von freien Radikalen im Körper begünstigen. Sie entstehen vermehrt auch bei
körperlichen Hochleistungen sowie bei erhöhten psychischen Belastungen und
Stress, auch Alkohol und Rauchen verursachen eine erhöhte Belastung mit den
schädigenden Teilchen. Auch bestimmte Medikamente (z.B. die Antibabypille,
Zytostatika), die deswegen ja nicht abgesetzt werden sollten, tragen zur
vermehrten Entstehung bei. Schließlich werden freie Radikale auch im Rahmen von
Erkrankungen (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Entzündungen) im Körper
gebildet.
Die Natur lässt uns glücklicherweise mit den freien Radikalen nicht allein. In
unserem Körper sind Enzyme, die als „Radikalfänger“ fungieren und die
aggressiven Teilchen unschädlich machen. Nimmt die Belastung an freien Radikalen
allerdings überhand, dann braucht der Körper zusätzliche Unterstützung „von
außen“. Die Vitamine C und E, Beta-Carotin, Coenzym Q10 und die Spurenelemente
Zink und Selen sowie Bioflavonoide und Phyto-Nährstoffe sind z.B. als effiziente
Radikalfänger (“Anitioxidantien“) bekannt. Die Antioxidantien sind sozusagen
biologische „Rostschutzmittel“ und wirken wie Schutzsubstanzen als
Radikalfänger.
Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihre körpereigenen Schutzsysteme
ausreichend gut funktionieren, sprechen Sie uns bitte an. zurück
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